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Städtische Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge wahrscheinlich

Zu hohe Stickstoffoxidwerte in deutschen Städten sind inzwischen häufig. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, gibt es dennoch nicht. Jetzt hat das höchste bayerische Gericht erklärt, dass an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeugen kein Weg vorbeiführt.

Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr gibt es inzwischen zahlreiche in den Metropolen der Welt. Ob Amsterdam, Kopenhagen, London, Paris oder Peking, ob durch Auswahl bestimmter Schadstofflassen oder nach Kennzeichennummern – viele Städte versuchen, den enormen Schadstoffausstoß von immer mehr Fahrzeugen zu begrenzen. In Deutschland sind die Umweltzonen berühmt-berüchtigt dafür, die Luftqualität zu schützen, in dem in den Zonen nur Fahrzeuge neuerer Bauart fahren dürfen. Doch vielfach überschreiten Messungen in den Städten trotzdem die Grenzwerte – besonders für Stickstoffoxide.

Und die werden, wie man seit dem Abgasskandal oder auch Dieselskandal genannten Betrug um Abschalteinrichtungen bei Volkswagen und anderen Herstellern weiß, besonders von vermeintlich umweltfreundlichen neuen Dieselfahrzeugen verursacht.
Stickstoffoxide sind keine Kleinigkeit: Sie reizen und schädigen besonders die Atmungsorgane und wirken schädlich auf Pflanzen. "Neben einer Entzündung der Bronchien, einer Bronchitis, steigt auch das Risiko von Asthma. Zudem werden Allergien verstärkt. Und schließlich ist bei anhaltend hohen Konzentrationen auch das Risiko von Herzrhythmusstörungen und Herzinfarkten erhöht. Doch damit nicht genug: Diskutiert wird auch, ob Stickoxide das Immunsystem schwächen und den Körper so anfälliger gegenüber Infektionskrankheiten machen", schreibt die Stuttgarter Zeitung.

Stuttgart ist eine der Städte, in denen die  Grenzwerte an mehr Tagen im Jahr als zulässig überschritten werden. München eine andere. Hier hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt, wegen "andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)".

Gestern, am Donnerstag, 16.2.2017 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich verhandelt: über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Der DUH hatte die Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt zum Anlass genommen, und im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld wegen der dauerhaften Überschreitung gefordert.

Gestern also die Verhandlung. "Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei", erklärte der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rainer Schenk in der Sitzung unmissverständlich. Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor "eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes" und "keinen günstigen Trend". Die EU seien eben nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft, so Schenk.

Das war Wasser auf die Mühlen der DUH. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer freute sich, "wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind." Das Gericht habe auch bestätigt, dass das 2012 erstrittene Urteil auf "Saubere Luft" weiter gelte. Damit können Städte und Klagende Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Allerdings ist dafür noch die Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts für das Verfahren in Düsseldorf notwendig, was voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin müsse München alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen dann unverzüglich einzuführen, so Resch.

Für Deutschland dürften Aussichten wie diese die Verkaufserfolge von Diesel-Pkw schmälern, selbst wenn Dieselkraftstoff weiterhin steuerbegünstigt bleibt. Von der vermeintlich besseren CO2-Bilanz des Kraftstoffs – mit der die Steuerbegünstigung wird begründet wird – bleibt nach einer vom Wuppertal Institut im Auftrag von Greenpeace durchgeführte Kurzexpertise jedoch nicht viel. Sie zeigt, dass es in Deutschland hierbei kaum noch einen Unterschied gibt zwischen diesel- und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Neue Dieselfahrzeuge emittieren sogar mehr CO2 pro Kilometer als neue Benziner, weil Diesel-PKW schwerer und höher motorisiert sind. "Zudem hat die Begünstigung in Deutschland gravierende Rebound-Effekte ausgelöst, sodass von ihr eine kaum messbare oder sogar eine negative Klimaschutzwirkung ausgeht", so das Wuppertal Institut in einer Meldung. Und: "Eine negative Umweltbilanz zu Lasten von Dieselmotoren entsteht in jedem Fall, wird der erhöhte Ausstoß von Luftschadstoffen berücksichtigt."

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