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Weniger Industrie-Sonderregeln für geringere Energiewendekosten

Die Zahl der Betriebe, die von den Kosten der Ökostromumlage befreit sind, wurde im vergangenen Jahr weiter erhöht. Beschränkt man sie auf energieintensive, exportorientierte Unternehmen, sinkt die EEG-Umlage für Verbraucher um 20 Prozent, hat das Öko-Institut berechnet. Auch die Eigenstromerzeuger müssten sich stärker beteiligen.

Von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde auf etwa 5 Cent/kWh könnte die viel diskutierte EEG-Umlage sinken, wenn die Industrie-Sonderregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf energieintensive und exportorientierte Unternehmen begrenzt und die Eigenstromerzeugung teilweise in die EEG-Finanzierung einbezogen. Letztere ist derzeit von der Umlage befreit und viele Hausbesitzer profitieren nur deswegen noch von neu installierten Photovoltaikanlange, obwohl die Förderung gesunken ist.

Im vergangenen Wahlkampfjahr war die steigende EEG-Umlage, mit der die Kosten des Umbaus des Energiesystems  durch die Stromverbraucher finanziert wird, zum Politikum geworden. Politiker aller Parteien forderten bezahlbare Strompreise. Die jetzt von Energieminister Sigmar Gabriel vorgestellte und vom Kabinett wohlwollend aufgenommene EEG-Reform sieht deswegen eine weitere Verkürzung der Förderung von Windkraftanlagen auf dem Land und Photovoltaikanlagen vor.

Mit dem Reformvorschlag des Öko-Instituts, dessen Untersuchung der Thinktank Agora Energiewende in Auftrag gegeben hatte, würde ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden so inklusive der Mehrwertsteuer-Effekte um mehr als 50 Euro jährlich entlastet.

Wegen der Ausnahmeregelungen hatte die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zudem würden viele mittelständische Unternehmen umstrukturiert, um ebenfalls die EEG-Umlage zu vermeiden und als energieintensive Betriebe von den Sonderregelungen profitieren zu können. Oder die Unternehmen installieren mehr Kraftwerke für die Eigenproduktion, die wiederum die EEG-Umlage nach oben treiben.

Aufgrund der vermehrten Eigenstromproduktion sowie der Ausweitungen der Befreiungen in den vergangenen Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, hat sich daher die privilegierte Strommenge von 14 Prozent im Jahr 2004 auf aktuell rund 30 Prozent mehr als verdoppelt. Alle nicht-befreiten Stromverbraucher zahlen daher eine umso höhere Ökostromumlage.

Ob Unternehmen künftig noch privilegiert werden, soll dem Vorschlag zufolge daran gekoppelt werden, ob sie aufgrund von europarechtlichen Kriterien auch unter die Strompreiskompensationsregel des EU-Emissionshandels fallen. Davon profitieren 15 zentrale Sektoren, darunter die Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Kupfer-, Chemie- und Papierindustrie. Die bisherige Kopplung der Privilegierung an die Höhe des jährlichen Stromverbrauchs soll hingegen ersatzlos entfallen. 

Auch begünstigte Unternehmen sollen sich künftig zu einem kleinen Teil an der Finanzierung der Energiewende beteiligen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für sie eine EEG-Umlage von 0,5 bis 0,6 Cent pro Kilowattstunde – etwa zehn Prozent des normalen Satzes – zumutbar ist. Denn diese Großverbraucher profitieren bereits durch die aufgrund der Energiewende stark gesunkenen Großhandelspreise deutlich stärker.

Zudem soll auf den Verbrauch von selbst produziertem Strom – er ist bislang komplett von der Ökostromumlage ausgenommen – künftig eine geringe EEG-Umlage fällig werden. Stromverbrauch von diesen dezentralen Erzeugungsanlagen soll laut Konzept einen Nachlass von 3,5 Cent auf die EEG-Umlage erhalten.

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