Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die Lasten zu transportieren haben, können sich freuen: Seit heute zahlt das Bundesumweltministerium einen Zuschuss von 30 Prozent Kaufprämie beim Erwerb eines gewerblichen Schwerlastrades mit Elektroantrieb, maximal fördert der Bund 2500 € pro Rad.
Grundlage ist die seit 1. März 2018 geltende Kleinserien-Richtlinie. Die Bundesregierung hatte die Förderung von Cargobikes auf dem Dieselgipfel Ende November 2017 angekündigt. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Dieselfahrverboten erhält sie zu ihrem Beginn gleich den richtigen Schwung.
Beschränkt ist die Förderung auf Schwerlasträder mit E-Antrieb oder elektrisch-unterstützte Anhänger, die ein Zuladung von mindestens 150 Kilogramm und ein Kubikmeter Volumen erlauben. Sie gilt rückwirkend bis 29. November 2017 und auch für den Mietkauf, das Leasing.
Zuständig für die Antragsstellung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kleinserien-Richtlinie will innovative marktreife Klimaschutzprodukte fördern, um mit verbesserter Energieeffizienz das Treibhausgasminderungsziel von 40 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen.
Neben Kleinstwasserkraftwerken bis 30 kW werden auch Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion, zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser und Bohrgeräte für Erdwärmesonden gefördert. Die Schwerlastkrafträder stellen das fünfte Modul dar.
Die Cargobikes können gerade im urbanen und suburbanen Lieferverkehr erhebliche Emissionen einsparen, nicht nur Kohlendioxid, sondern auch Feinstaub und Stickstoffdioxid und Lärm mindern. Interessent*innen können Anträge nur über das Online-Antragsformular der BAFA gestellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger sowie
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
Gefördert werden Ausgaben bzw. Kosten für die Anschaffung von E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von
- elektrisch angetriebene Lastenfahrräder,
- Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
- Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.
Nicht förderfähig hingegen sind:
- elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden (z.B. Rikschas),
- elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, deren Transportfläche als Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z.B. Getränkeverkauf),
- der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Schwerlastfahrräder und Lastenanhänger sowie neuer Lastenfahrräder und Anhänger mit überwiegend gebrauchten Bauteilen,
- Ausgaben bzw. Kosten für Prototypen,
- Eigenleistungen des Antragstellers und
- Anschaffungsvorhaben, die vor dem 29. November 2017 begonnen wurden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor der Bewilligung erbracht werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung).
Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Anzahl der beantragten Lastenfahrräder, -anhänger und Gespanne ermittelt:
Fördersätze:
30 Prozent der Anschaffungskosten /-ausgaben, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann
Beispiel
Es sollen fünf Schwerlastfahrräder für je 10.000 Euro angeschafft werden.
Förderbetrag 1 = (5 * 10.000,- Euro) * 0,3 = 15.000,- Euro (Förderbetrag nach Fördersatz)
Förderbetrag 2 = 5* 2.500,- Euro = 12.500,- Euro (maximaler Förderbetrag)
Der Förderbetrag nach dem maximalen Förderbetrag ist kleiner als der nach dem Fördersatz. Der korrekte Förderbetrag liegt somit bei 12.500,- Euro.
Es ist zwar im Vergleich zum Kohleausstieg nur ein kleiner Stein, aber einer, der in den konkreten Anwendungsfällen viel zum Rollen bringen könnte. So lohnt sich die Anschaffung von mehrere Tausend Euro teuren Cargobikes gegenüber Transportern auch schon aus Imagegründen. Steigen mit der Förderung mehr Gewerbetreibende um, oder bilden sich Genossenschaften, die Lastenräder nutzen wollen, so ist die Signalwirkung, die von solchen Unternehmensmodellen ausgeht, groß. Zwar braucht es bis zur politischen Verkehrswende noch etwas, aber die Verkehrswende im Kleinen selber zu machen, das fällt jetzt Gewerbetreibenden leichter.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn die Bundesregierungn das Förderangebot auf Familien ausweiten würde.
Das Portal Cargobike.jetzt hatte schon im Vorfeld die Entscheidung zur Förderung gelobt, allerdings mit Vorbehalten:
Die Förderung sei
- ein wichtiges politisches Signal: Erstmalig erhalten auch Fahrräder und nicht nur E-Autos eine Kaufprämie. Damit wird die Radverkehrsförderung und speziell das Cargobike politisch aufgewertet in der Debatte über geeignete Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
- ein wichtiger ökonomischer Anreiz: Die Nachfrage nach den technisch anspruchsvollen aber bisher in kleinen Stückzahlen produzierten und deswegen teuren Schwerlasträdern dürfte steigen. Das ermöglicht Investitionen der meist kleinen Hersteller und mittelfristig Skaleneffekte und niedrigere Preise dank größerer Stückzahlen.
- viel zu kurz gegriffen: Die Einschränkung auf große eCargobikes ignoriert das wesentlich größere Potential für die Luftreinhaltung, das in der Förderung der ganzen Bandbreite von Cargobikes liegen würde. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt München und weitere Kommunen zahlen bereits Kaufprämien für gewerblich genutzte Cargobikes – teilweise auch für privat genutzte oder nicht-motorisierte Modelle und für Lastenanhänger. Auf die eigenartige Idee einer Begrenzung auf Cargobikes mit besonders großer Zuladung ist bisher noch niemand gekommen.
Mehr zu den Möglichkeiten, Inseln gegen den Strom zu setzen, im factory-Magazin Utopien oder online.