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  • Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Klagevertreterin von Greenpeace und Germanwatch, in der Bundespressekonferenz zu den neuen Klimaschutzklagen: "Ein zu langsames Tempo beim Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte aller Menschen, das hat das Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt. Maßnahmen wie im Verkehrssektor aufzuschieben, verletzt Grundrechte."

Neue Klimaklagen wegen unzureichender Klimaschutzgesetzgebung der Bundesregierung

Verschiedene Verbände und Einzelpersonen haben drei Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesregierung wegen des neu gefassten Klimaschutzgesetzes (KSG) und der bisher unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen angekündigt. Sie sind sich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht ihren Klagen stattgegeben wird.

Das von der Bundesregierung neu formulierte und stark entkernte KSG nennt keine einzelnen Sektorziele mehr, sondern lediglich ein Gesamtziel. Erst wenn das zweimal in Folge überschritten wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden, leistungsfähigere Bereiche können Lücken anderer kompensieren. Das bisher gültige Gesetz von 2021 forderte Sofortmaßnahmen bei Überschreitungen.

Zwar ist die Novelle des KSG von Bundesregierung und Bundesrat beschlossen, aber anders als erwartet hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) es auch nach fünf Wochen noch nicht unterzeichnet: Es ist also noch nicht "ausgefertigt", wie es heißt.

Grund für das lange Warten könnte die rechtliche Prüfung beim Bundespräsindeten sein, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte ihm ein umfangreiches Gutachten überreicht, weil es berechtigte Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Novelle hat.

 

Das Recht auf Klimaschutz

Die hatten und haben auch weitere Verbände und Einzelpersonen, die in der Bundespressekonferenz drei so genannte Klimaklagen gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) ankündigten. Symbolisch bzw. in gebündelten Klagen sollen sich diesen auch möglichst viele Bürger*innen über Online-Einreichungen anschließen können, um die Unterstützung der Bevölkerung zu zeigen.

Ziel der Klagen ist, dass das Verfassungsgericht im Falle der Unterschrift des Bundespräsidenten das damit gültige neue Gesetz für verfassungswidrig erklärt – und ebenso die bisherigen Maßnahmen als unzureichend.

Die Klagevertreter*innen berufen sich dabei auf das kürzliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das den staatlichen Klimaschutz und ausreichende Maßnahmen als Recht der Menschen anerkannt hatte.

Weil das BVG sich auch bisher in seinen Entscheidungen nicht gegen die des EGMR richtete, sind sich die Kläger*innen sicher, dass es das neue KSG kippt und die Bundesregierung wie bisher Sektorziele in den Einzelbereichen durchzuführen hat.

Das sind vor allem die Bereiche Verkehr und Gebäude, aber auch die Landnutzung und Landnutzungsveränderung. Nach Einschätzung des durch das KSG legitimierten Expertenrats, der die Zielerreichung überprüft, kann Deutschland die KSG-Ziele für 2030 und 2040 nicht mehr erreichen. Auch weil dem Klima- und Transformationsfonds inzwischen das Geld für entsprechend wirksame Maßnahmen fehlt und die FDP kostengünstige wie Tempolimits ablehnt.

 

Klagen mit Anschlussmöglichkeit

Insgesamt sind es fünf deutsche Umweltverbände, die gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) Klage erheben wollen.

Je eine Beschwerde führen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie Greenpeace und Germanwatch – zusammen mit Klägerinnen und Klägern, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.

Einige der Klagenden wie die Fridays-for-future-Aktivistin Luisa Neubauer sind zum zweiten Mal dabei. Sie hatten bereits 2021 in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt – die damalige Bundesregierung verschärfte daraufhin das KSG.

„Klimaschutz ist Menschenrecht“, heißt es von BUND und SFV übereinstimmend. Das novellierte Klimaschutzgesetz sei gefährlich ambitionslos. "Damit setzt die Bundesregierung die Freiheiten heutiger und künftiger Generationen aufs Spiel." Die Lösungen seien da, aber die Umsetzung brauche endlich Priorität in der Regierung.

Der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch können sich erstmals alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen anschließen. Die Plattformen germanwatch.org/zukunftsklage und zukunftsklage.greenpeace.de bieten umfassende Informationen und eine Vollmacht, um von Umweltrechtlerin Dr. Roda Verheyen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten zu werden - ohne persönliche Kosten und Risiken.

Greenpeace und Germanwatch werden in jedem Fall ihre Klage einreichen, auch wenn Steinmeier das neue KSG nicht unterzeichnet, kündigte Verheyen an.

Auch der Klage der DUH kann sich jede und jeder ohne eigenes rechtliches Risiko anschließen, unter www.duh.de/klimaklagen-bewegung/. "Ihre Stimme und ihre Botschaft werden mit vor Gericht genommen", hofft die DUH auf möglichst 100.000 Interessierte.

Zum Recht auf Freiheit:

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