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  • Die Beschwerdeführer*innen der gemeinsamen Zukunftsklage 2024 werben fürs Mitklagen. Bild: Screenshot Greenpeace
  • Der Weg fürs Mitklagen ist einfach: Online registrieren, per Post erhaltene Unterlagen unterzeichnen und rechtzeitig einsenden. Bild: Screenshot Greenpeace

Klimaklage: Mehr als 35.000 Menschen klagen für besseren Klimaschutz

Einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde für besseren Klimaschutz haben sich bereits mehr als 35.000 Menschen in Deutschland angeschlossen. Noch bis 31. August 2024 ist das möglich. Bereits 2021 führte eine solche Klimaklage zur Verschärfung des Klimaschutzgesetzes.

In den letzten Jahren bestätigen Gerichte in zahlreicher werdenden Urteilen die Notwendigkeit einer Verschärfung der Klimaschutzmaßnahmen. Zuletzt kam es zu einer viel beachteten Bestätigung einer Klage der Schweizer Klimasenior*innen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In Deutschland hatte bereits 2021 eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit höheren Reduktionszielen für Treibhausgase geführt. Das nun durch Aufgabe der Sektorziele und geringere Vorausschau wieder entkernte von der Ampelkoalitionsregierung erneut novellierte KSG wird von Klima- und Umweltschützer*innen, Nichtregierungsorganisationen aber auch dem Expertenrat zum KSG kritisiert.

Das neue KSG ist seit Juli 2024 in Kraft. Schon im Juni hatten fünf Umweltorganisationen mit einzelnen Klimaaktivist*innen drei Verfassungsbeschwerden dazu angekündigt – und die Möglichkeit der gemeinsamen Zeichnung.

Diese Sammelklage von mehreren Zehntausenden Mitklagenden werde aber nicht zur Überlastung des Gerichts und einer verzögerten Beurteilung führen, schreibt Greenpeace auf den Seiten der Zukunftsklage. Denn das Bundesverfassungsgericht hat zum 1. August 2024 auf digitalen Datenverkehr umgestellt.

 

Gemeinsam klagen für Freiheitsrechte

Klageschrift und die Liste der Beschwerdeführer*innen würden also digital über das Anwaltspostfach und nicht in Aktenordnern bei Gericht eingereicht – nicht vergleichbar mit tausenden einzeln eingehenden Briefen. Da sich alle Kläger*innen auf die gleiche Sache bezögen, muss das Gericht nicht individuell prüfen.

Die gemeinsame Beschwerde ermöglicht aber, dass auch jeded/r einzelne seine Rechte einklagen kann – inklusive Unterstützung der Öffentlichkeit. Die letzte größere Aktion hatte es am 17. August mit rund 200 von über 35.000 Mitklagenden vor dem Bundeskanzleramt gegeben.

Mitte September wollen Greenpeace und Germanwatch die gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. “Die täglich wachsende Zahl der Mitklagenden zeigt, dass die Menschen ihrer klimapolitischen Ohnmacht etwas entgegensetzen wollen”, sagt Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit. “Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung uns mit einer zu schwachen Klimapolitik unsere Freiheitsrechte nimmt.”

Das war schon 2021 der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zur Einhaltung der Grundrechte aufgerufen hatte.

 

Das Recht auf schnellen Klimaschutz

Die Bundesregierung ist jedoch auch 2024 noch nicht auf Kurs, ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, bestätigte der Expertenrat für Klimafragen Anfang Juni. Dabei ließe sich in den Bereichen Verkehr und Gebäude mit einem geeigneten Mix von Instrumenten durchaus schnell zu mehr Treibhausgasminderung zu kommen, wie der Effizienzvergleich von Politikmaßnahmen zeigt. Mit schnellen Maßnahmen wäre es zudem günstiger, als durch Kürzung von Infrastrukturmaßnahmen Haushaltsziele zu erreichen.

Die Beschwerdeführer*innen von 2021 und weitere Kläger*innen fordern nun zusammen mit Greenpeace und Germanwatch die gesetzeskonforme, schnelle Umsetzung des Karlsruher Klimabeschlusses.

Besonders die von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verschleppten Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor stehen im Fokus, da dieser Sektor seit Jahren kaum zu Emissionsminderungen beiträgt – geschweige denn sein Bereichsziel einhält. Das war auch der Hauptgrund für die Novellierung des KSG.

Noch bis zum 31. August 2024 können sich alle in Deutschland lebenden Menschen über 14 Jahre ohne Kosten und persönliche Risiken der Verfassungsbeschwerde anschließen.

Die Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger*innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben.

Neben Greenpeace und Germanwatch führen auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) jeweils eine Beschwerde.

Nach dem Erfolg 2021 und dem zugestandenen Recht auf Klimaschutz durch den Straßburger Menschenrechtshof dürften auch die 2024 eingereichten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein, hieß es im Juni bei der Vorstellung der Beschwerden. Wer jetzt mitzeichnet, wird mindestens Teil dieses Erfolges.

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