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Maßnahmenkatalog für den Klimaschutzplan 2050 vom Umweltbundesamt

Die Bundesregierung erarbeitet bis Juni 2016 den »Klimaschutzplan 2050«.Das Umweltbundesamt (UBA) hat aus diesem Anlass in einem neuen Positionspapier Vorschläge erarbeitet, wie der notwendige und umfassende Transformationsprozesses hin zu einem treibhausgasneutralen Deutschland ausgestaltet werden kann.

Mit dem bei der Klimaschutzkonferenz Ende 2015 in Paris beschlossenen Klima-Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. 

Das Abkommen legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Im Lichte der Ergebnisse von Paris wird die Bundesregierung im Sommer 2016 einen nationalen Klimaschutzplan 2050 beschließen. Bundesländer, Kommunen und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, der Bundesregierung strategische Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die langfristigen Klimaziele erreicht werden. Die Regierung wird diese Vorschläge im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 prüfen und dazu in geeigneter Weise Stellung nehmen. 

Das UBA hat in einem 67 Seiten starken Papier einen Diskussionsbeitrag mit konkreten Vorschlägen und notwendigen Schritten zum Klimaschutzplan 2050 erstellt. Als Maßstab empfiehlt das UBA eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990. Dazu müsste etwa der Treibhausgasausstoß des Energie- und des Verkehrssektors auf null gesenkt und der der Landwirtschaft halbiert werden. Bei der Stromerzeugung ist es nötig, aus der Verstromung von Kohle und anderen fossilen Energieträgern auszusteigen und stattdessen die erneuerbaren Energien deutlich stärker auszubauen. Unverzichtbar sind sämtliche Power to X-Techniken (PtX) über alle Anwendungsbereiche hinweg. Atomenergie, Kohlenstoff-Abtrennung und Speicherung (CCS) und die energetische Nutzung von Anbaubiomasse sind dagegen keine Bausteine in einem nachhaltigen Energiesystem. Ökonomische Instrumente, wie die Energiebesteuerung, der Abbau klimaschädlicher Subventionen und der Emissionshandel, müssen entschieden weiterentwickelt werden.

Quellen: umweltbundesamt.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes

Wissenschaftliche Grundlagen zum Klimaschutzplan 2050

Bild: Potsdam, 1990, Sludge G, Flickr.com

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