Im sächsischen Landtag will ihn die CDU/FDP-Regierungskoalition am 30./31 Januar beschließen: Den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes mit Kriterien für die öffentliche Beschaffung und Investitionen. Mit ihm hält die sächsische Landesregierung weiter daran fest, dass sie „auf den Zwang zu jeglichen sachfremden gesellschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Auflagen bei der Auftragsvergabe verzichtet“, wie sie selbst betont.
Darauf machen jetzt das Bündnis SACHSEN KAUFT FAIR und das Netzwerk für Unternehmensverantwortung CorA aufmerksam. Sie fragen, warum die Menschenrechte für die öffentliche Auftragsvergabe in Sachsen unbedeutend sein sollen?
Während viele Kommunen und Länder bereits die Bedeutung von nachhaltigen Beschaffungskriterien für einen Wandel zu mehr Gerechtigkeit erkannt haben, scheinen die Sachsen noch zu schlafen. Andere Länder machen es dagegen vor. Wie Schleswig-Holstein, das in seinem Gesetzentwurf die Beachtung von Tarif- und Menschenrechten vorschreibt. Oder selbst die unmittelbaren Nachbarn in Sachsen-Anhalt, wo man auch früher aufsteht.
Mittlerweile zwölf von sechzehn Bundesländern berücksichtigen Menschenrechte sowie Tarifrechte in der Reform ihrer Vergabegesetze. „Die Erteilung öffentlicher Aufträge muss an zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Ökostandards gebunden sein. Nur so ist Lohndumping auszuschließen und eine hohe Qualität von Leistungen und Produkten zu gewährleisten", sagt Iris Kloppich, Vorsitzende des DGB-Bezirks Sachsen dazu. Auch Bettina Musiolek von der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR in Dresden betont: „Sächsische Kommunen wollen Rechtssicherheit, wenn sie nachhaltig einkaufen. Diese verwehrt ihnen die Landesregierung mit ihrer Haltung, Menschenrechte seien ‚vergabefremd’. Damit isoliert sich die Regierungskoalition europaweit.“
Tatsächlich hat die Landesregierung sogar Nachhaltigkeitsziele, die durch diesen Gesetzentwurf konterkariert würden, meint Musiolek. Selbst das CSU-geführte Bundesministerium des Inneren hat eigens eine bundesweite „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ eingerichtet, um nach eigener Darstellung "als Motor die öffentliche Beschaffung ökologischer und sozial kompatibler zu gestalten".
Bundesweit werben auch das FDP-geführte Ministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit der Online-Plattform Kompass Nachhaltigkeit dafür, dass mehr Unternehmen Nachhaltigkeitskriterien bei ihrem Einkauf und ihren Lieferanten berücksichtigen.
Anders dagegen die sächsische Landesregierung. Sie will laut eigener Aussage “entgegen der allgemeinen Entwicklung“ partout daran festhalten, dass sich Wirtschaft und Menschenrechte fremd seien. CorA und SKF weisen deswegen berechtigterweise darauf hin, dass diese Haltung zudem den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ widersprächen, die die Einhaltung von Menschenrechten zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen erklären. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Öffentliche Hand durch den Einkauf der billigsten Waren und Dienstleistungen ausbeuterische oder gar tödliche Arbeitsbedingungen und Umweltzerstörung in Kauf nimmt“, so Heike Drillisch vom CorA-Netzwerk.