Die Vorschläge von Sigmar Gabriel würden den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen und die Energiewende unnötig verteuern, so das FÖS heute in einer Pressemitteilung. Dabei gäbe es andere Wege zur Kostenreduzierung für Staat und Bevölkerung, die die Energiewende durch die EEG-Umlage auf den Strompreis finanziert. Obwohl die Energiewende große Zustimmung in der Öffentlichkeit hat, ist die steigende EEG-Umlage ein Knackpunkt in der Akzeptanz. Nach Angaben des öko-sozialen Thinktanks könnte jedoch die umstrittene EEG-Umlage sogar um mindestens ein Drittel gesenkt werden, ohne dabei den Ausbau Erneuerbarer Energien drosseln zu müssen.
Am Mittwoch trifft sich die Bundesregierung zur Kabinettsklausur in Schloss Meseberg, wo Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Vorschläge zur zukünftigen Regelung der Ökostromförderung präsentieren wird. „Der neue Minister nimmt das Thema Energiewende ernst. Leider setzt das Konzept aber teilweise falsche Akzente“, kommentiert Damian Ludewig, Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS). „Die eigentlichen Potentiale zur Kostensenkung kommen in Gabriels Entwurf zu kurz: durch angemessene CO2-Preise und eine ambitionierte Korrektur der Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage könnte die EEG-Umlage um mehr als ein Drittel gesenkt werden. Die billigsten erneuerbaren Technologien, Wind an Land und Photovoltaik, auszubremsen macht die Energiewende dagegen unnötig teuer.“
Der Ansatz des Wirtschaftsministers zur „Konzentration auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land und Photovoltaik“ sei zwar richtig. Allerdings sieht er in der konkreten Umsetzung vor, den Ausbau jeder einzelnen Erzeugungsart zu deckeln – auch der kostengünstigen. Obwohl gerade Windenergie an Land schon heute billiger ist als konventioneller Strom. Ein verlangsamter Ausbau hingegen böte nach Berechnungen des FÖS kaum Einsparungen. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren gegenüber dem Trend von 2005 bis 2012 um ein Drittel gekürzt würde, könnten Haushalte kaum davon profitieren: Ein durchschnittlicher Haushalt (3500 kWh Stromverbrauch pro Jahr) würde im Jahr 2015 rund 50 Cent pro Monat weniger für die EEG-Umlage zahlen (bei einer 0,17 Ct/kWh niedrigeren EEG-Umlage). Ausgerechnet die günstigsten Windanlagen an Land sowie Photovoltaikanlagen dürfe man nicht mit einem Deckel von 2,5 Megawatt pro Jahr versehen. Die dadurch entstehende Unsicherheit über die erzielbaren Vergütungen würden Investitionen durch entsprechende Risikoaufschläge unnötig verteuern.
Ludewig fordert, stattdessen andere Kürzungspotentiale zu nutzen. So solle der Börsenstrompreis, der maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist, über eine ambitionierte Reform des europäischen Emissionshandels stabilisiert werden. „Die Aussage, die Bundesregierung habe keinen Einfluss auf die Preise am Großhandelsmarkt, ist schlichtweg falsch“, erklärt Swantje Küchler, Leiterin „Energiepolitik“ beim FÖS. Durch eine Reform des Emissionshandels oder eine nationale CO2-Steuer könnten Klimafolgen eingepreist und so der Börsenstrompreis deutlich angehoben werden. Laut Berechnungen des Öko-Instituts könnte ein Preis von 40 Euro pro Tonne CO2 die EEG-Umlage um 1,3 Ct/kWh senken.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten der Energiewende zu begrenzen, bietet laut FÖS die Neugestaltung der Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage. „Es ist nur fair, wenn die stromintensive Industrie sich angemessen an den Kosten beteiligt und nicht nur von den Vorteilen wie sinkenden Börsenstrompreisen profitiert“, so Küchler weiter. Gemeinsam mit Forschern des DIW, arepo consult und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hatte das FÖS errechnet, dass die EEG-Umlage durch eine Reform der Industrieausnahmen bereits im vergangenen Jahr um einen Cent hätte sinken können.
Das Eckpunktepapier des Wirtschaftsministers bildet die Grundlage für die angestrebte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dieses soll bereits am 9. April 2014 im Kabinett beschlossen und im Juni und Juli durch Bundestag und Bundesrat entschieden werden. Die Gesetzesnovelle könnte somit zum 1. August 2014 in Kraft treten.