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  • Aktive der Deutschen Umwelthilfe mit Protestplakaten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
    Aktive der Deutschen Umwelthilfe mit Protestplakaten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Foto: Finke, DUH

Bundesrat für neues Klimaschutzgesetz, Gericht für neues Klimaschutzprogramm

Dem novellierten Klimaschutzgesetz der Bundesregierung hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt. Zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind damit nur bei Gefahr für das Gesamtziel erforderlich. Weil die bisherigen nicht ausreichen, muss die Regierung auf jeden Fall nachbessern, hatte zuvor ein Gericht entschieden.

Der Bundesrat hat nach dem Bundestag die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes (KSG) wie erwartet ebenfalls gebilligt.

Einzelne Sektoren wie Gebäude und Verkehr hatten mehrmals ihre vom Gesetz vorgezeichneten Jahresziele nicht erreicht, die Gesamtemissionen waren aber 2023 erstmals aufgrund geringerer Produktion und Verbrauch um zehn Prozent gesunken. In Zukunft müssen “Problembereiche” deswegen keine eigenen Sofortprogramme mehr auflegen, wie im KSG von 2021 vorgeschrieben.

Entscheidend ist mit dem neuen KSG nur noch die Trendentwicklung der gesamten Emissionen: Drohen sie das Gesamtziel zu überschreiten, muss nachgebessert werden.

"Insbesondere der Druck auf den Verkehrs- sowie Gebäudesektor wird durch das neue Gesetz abnehmen", schreibt ZEIT Online. Die Kosten für verzögerte Maßnahmen dürften die Steuerzahler*innen aber stärker belasten. Kommt hinzu, dass die Einkommensverluste durch den Klimawandel ohnehin wachsen werden.

Keine Maßnahmen bis 2026?

Ob nachzubessern ist, muss die Regierung jedoch nur alle zwei Jahre prüfen. Bis 2026 muss sie deswegen keine zusätzlichen Maßnahmen beschließen, die den einzelnen Ministerien Schwierigkeiten bereiten könnten. So ließe sich im Verkehr das versäumte Jahresziel beinahe vollständig durch Tempolimits von 100, 80 und 30 auf Autobahnen, Land- und Ortsstraßen erreichen. FDP-Verkehrsminister Wission hatte eher mit Fahrverboten gedroht.

Allerdings hatte am Tag vor der Zustimmung der Länder das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Bundesregierung dennoch kurzfristig nachbessern müsse: Ihr bisheriges Klimaschutzprogramm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, dass die Klimaschutzprogramme nicht ausreichten, um die Klimaziele bis 2030 bzw. bis 2045 einzuhalten.

Laut Projektionsbericht 2024 des Umweltbundesamtes "rückt das Ziel im Jahr 2030 65 Prozent Treibhausgase gegenüber 1990 zu mindern mit den derzeitigen Politiken in greifbare Nähe." Die Daten wiesen auf 64 Prozent Minderung hin.

Einzelne Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges würden ihre Ziele übererfüllen. In den Sektoren Gebäude und Verkehr sowie im Sektor Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) würden die Ziele jedoch weiter verfehlt.

Im neuen KSG gibt es zu den Regeln für die Landnutzungsänderungen aber keine wesentlichen Änderungen. "Das Ziel, 2030 durch renaturierte Ökosysteme eine CO2-Senkenleistung von jährlich netto 25 Millionen Tonnen zu erreichen, liegt in weiter Ferne. 2022 resultierten aus der Landnutzung immer noch Netto-Emissionen von fast vier Millionen Tonnen", schreibt klimareporter.de dazu.

Mehr Kosten und mehr Klagen

Die Zielüberschreitungen bedeute aber auch, "dass Deutschland seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 verfehlen könnte." Insbesondere die Sektoren Verkehr und Gebäude trügen zu einer ESR-Zielverfehlung von 126 Mio. t CO2-Äq. bei. Das würde laut ESR zu Strafzahlungen Deutschlands führen und den Klimaschutz weiter verteuern.

Das Klimaneutralitätsziel 2045 wäre laut UBA-Projektionsbericht 2024 zudem ebenfalls noch gefährdet, Klagen wegen mangelnden Klimaschutzes dürften folgen.

Dabei waren bereits die bisherigen Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich. Noch im November 2023 hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen müsse. Dagegen ging die Bundesregierung in Revision. Auch gegen das jetzige Urteil kann sie vorgehen und damit Zeit gewinnen, was aber – siehe oben – in der Folge zu höheren Kosten führen würde.

Das Recht auf wirksamen Klimaschutz hatte aber selbst der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit einem Urteil anerkannt. Die Klagen gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen dürften also weiterhin erfolgreich sein.

Was wo zu tun ist, um wirksam Klima-, Umwelt- und Menschen zu schützen, fasst ein Beitrag im factory-Magazin Klimaneutral zusammen. Dass dazu auch eine entsprechende Gestaltung inklusive der politischen gehört, zeigt das factory-Magazin Design.

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