Trans-Form
Freiwillig nur unter Zwang. Nachhaltig verpflichtet, aber wodurch?
Freiwillige Vereinbarungen, gesetzliche Vorgaben, moralische Verpflichtungen: Die nachhaltige Transformation gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns wird sich nicht durch Appelle an den guten Willen der Akteure bewältigen lassen. Welche Auswahl an Ermunterungen brauchen wir, um unser aller Handeln so zu transformieren, dass wir nicht mehr Ressourcen verbrauchen, als es unserer eigenen Zukunft zuträglich ist?
Von Bernd Draser
Kaum ein Wort darf sich einer so rapiden Proliferation erfreuen wie das Wort Nachhaltigkeit, freilich zum Preis einer etwas porösen Konsistenz. In diese Poren kann dann jeder das ihm Genehme und Dringliche einfüllen. Dass eine nachhaltige Umformung unseres Agierens Züge eines Gebotes annimmt, zeichnet sich schon seit Jahrzehnten ab, ist allerdings als dominanter Diskurs recht jung. Zunächst musste das erreicht werden, was man im Pathos der späten Sechziger einen Bewusstseinswandel zu nennen pflegte. Hier kann gesagt werden: Mission accomplished! Zu erkennen ist das insbesondere an dem Ausmaß der werblichen Rede von der Nachhaltigkeit, sei es als authentische Corporate Social Responsibility oder triviales Greenwashing, denn selbst wer nachhaltige Qualitäten nur vortäuscht, setzt damit immer schon die Wertigkeit solcher Qualitäten voraus.
Eines der fatalen Missverständnisse vieler Nachhaltigkeitsdiskurse ist der Glaube, dass Einsicht oder Überzeugung eine Verhaltensänderung nach sich zöge. Dieses ausgesprochen deutsche Vorurteil ist aus verschiedenen Gründen falsch und erweist sich bei genauerer Betrachtung als ein Auswuchs des lutherischen Dogmas, dass der Mensch allein im Glauben, sprich in seiner inneren Überzeugung und Heilsgewissheit, gerechtfertigt sei, und nicht etwa in äußeren Handlungen. So gesehen ist praktizierte Nachhaltigkeit eher katholisch: Was zählt, sind die äußeren Handlungen, nicht das korrekte Bewusstsein. Und diverse Milieu-Studien weisen darauf hin, dass die nachhaltigsten Lebensstile gerade nicht dort stattfinden, wo sie geglaubt werden, denn dort wähnt man sich durch die rechte Überzeugung von entsprechendem Handeln bereits entbunden, sondern vielmehr dort, wo man „Nachhaltigkeit“ nicht sagt, weil man konservativ, traditionell, sparsam ist.
Ein zweiter Fehlschluss kann konsumistisch oder objektfixiert genannt werden. Denn wenn Transformation als Transformieren von Objekten praktiziert wird, verlegt man die nachhaltige Qualität in die Eigenschaften eines Gegenstands, wo doch die eigentliche Qualität vor allem im Gebrauch desselben liegt. Die Objektfixierung ist die Mutter aller Rebound-Effekte. Es muss also um die Transformation von Lebensstilen und Konsumweisen gehen, nicht um Bewusstseinskorrekturen. Durch Appelle an den guten Willen allein wird sich die nachhaltige Transformation gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Handelns nicht einstellen. Es bedarf einer Auswahl an Ermunterungen und Ermutigungen, um unser aller Handeln so umformen zu helfen, dass wir nicht mehr Ressourcen verbrauchen, als es unserer eigenen Zukunft zuträglich ist. Versuchen wir eine Instrumentenschau.
1. Der Obrigkeitsstaat
Er agiert kraft seiner Autorität und der Sanktionen, die er verfügt. Die Autorität wiederum muss sich, um glaubwürdig zu sein, aus Legitimität speisen. Das ist nach unseren Vorstellungen die demokratische Legitimation. Ein Staat, dem es an solcher Legitimität gebricht, hat seine Autorität verspielt. Es wimmelt von aktuellen Beispielen: Keine Regierung hat die Türkei in einem solchen Maße demokratisiert und liberalisiert wie die Regierung Erdogan; in dem Augenblick aber, als staatliche Autorität des Grundgefühls der Legitimität entbehrt, sind alle Verdienste vergessen. Ein zweites, deutlich harmloseres Beispiel: Die Grünen haben im Zuge des Wahlkampfs 2013 einiges an schmerzhaften Programmpunkten präsentiert, und selbst beträchtliche finanzielle Mehrbelastungen wurden vom Publikum im Bewusstsein der verdienten Strafe angenommen. Zum Aufschrei kam es erst, als der ziemlich harmlose Vorschlag für einen unverbindlichen Veggie Day in öffentlichen Kantinen ruchbar wurde. Beide Beispiele demonstrieren: Abstrakte und allgemeine Verfügungen werden hingenommen, wo aber der eigene Leib ins Spiel kommt, hört der Staat auf. Daraus müssen auch nachhaltigkeitstransformative Bemühungen ihre Schlussfolgerungen ziehen.
2. Die Pflichtethik
Eine Ethik der Pflicht stellt die individuelle Seite des Obrigkeitsstaats dar, indem sie, wie Kant es formuliert, nicht etwa aus Neigung oder Verlangen nach Glückseligkeit, sondern aus Achtung vor dem Gesetz eine Handlung als notwendig erachtet. Eine gute Handlung lässt sich in diesem Sinne vor allem daran erkennen, dass sie dem Handelnden schwerfallen muss, denn „nicht aus Neigung oder Furcht“ resultiert Moral, sondern eben nur aus der Pflicht. Da die Achtung vor dem Gesetz, also der Sanktionsandrohung des Staates, sich aber am ehrlichsten mit Furcht übersetzen lässt, erfand Kant den guten Willen, um seinen kategorischen Imperativ zu entsichern, wie man eine Schusswaffe entsichert. Den Wesenskern dieses kategorischen Imperativs hat schon mancher von uns als Rüge gehört: Stell dir vor, das würden alle so machen! Das ist nun nicht so lächerlich, wie es zunächst klingt, denn zumindest im Straßenverkehr ist das tatsächlich ein kategorischer, also immer gültiger Imperativ. Ob man einem Transformationsprozess in Richtung Nachhaltigkeit damit einen Gefallen tut, ist zu bezweifeln – auch dem Kantianer Hans Jonas wäre zu wünschen gewesen, das Prinzip Verantwortung weniger pflichtethisch zu formulieren.
3. Freiwillige Selbstverpflichtungen
Es hat sich vor allem in wirtschaftsliberalen Argumentationsweisen etabliert, zunächst auf die Freiwilligkeit von Akteuren zu setzen, wenn es um Transformationen aller Art geht. Das ist nicht so naiv, wie es zunächst klingen mag, zumindest nicht auf unternehmerischer Ebene. Denn Unternehmen sind gewinnorientiert und in dieser Wirtschaftsordnung müssen sie es sein. Da sich aber für den Konsumenten ein Distinktionsgewinn durch den Gebrauch bestimmter Marken erzielen lässt und diese Distinktion ein entscheidender Selling Point ist, kann eine authentische Corporate Social Responsibility einen erheblichen Marktvorteil darstellen. Gleichzeitig wächst jedoch die Verführung, sich ein Corporate Image unverdient zu erschleichen, und das berüchtigte Greenwashing setzt ein. Daher sind freiwillige Selbstverpflichtungen vor allem da sinnvoll, wo sie staatlich ermutigt und im Falle des Scheiterns mit pekuniären Sanktionen bewehrt sind. Im zwischenstaatlichen Miteinander hingegen sind freiwillige Selbstverpflichtungen naiv, denn dank fehlender Kontrollinstanzen und nationaler Selbstbehauptungen stellt sich allzu rasch das berüchtigte Paradoxon der Allmende ein; der regeltreue Staat wird das Nachsehen haben.
Weiter auf den folgenden Seiten zu Teil 2 von "Freiwillig unter Zwang. ..." und den Kommentaren.
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